
Erst kürzlich ging die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder gegen den Glücksspielanbieter Red Rhino Ltd. vor. Der Anbieter betrieb in Deutschland illegales Glücksspiel, da keine gültige Lizenz der GGL vorlag. Ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro wurde dabei festgesetzt. Gleichzeitig wurde eine Zahlungssperre gegen die in Zusammenhang mit der Red Rhino Ltd. stehenden Zahlungsdienstleisterin verhängt.
Das maltesische Glücksspielunternehmen reichte daraufhin einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Zahlungssperre von Zahlungsdiensten im Zusammenhang mit seinem Vorschlag ein. Der Antrag sei abgelehnt worden, auch ihre dagegen eingelegte Berufung sei am 26. Oktober vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen worden. Die Entscheidung begründete das Gericht damit, dass die Klägerin in Deutschland kein Glücksspiel anbieten dürfe, da sie keine gültige Glücksspiellizenz besitzt. Demzufolge bestehe auch kein Anspruch auf Rechtsschutz.
Was bedeutet Payment-Blocking?
In Deutschland sind Banken gesetzlich verpflichtet, den Kampf gegen Geldwäsche und illegales Glücksspiel zu unterstützen. Dies wird mit dem Stichwort Mitwirkungsverbot umschrieben. Im Klartext bedeutet das, dass Zahlungsdienstleister keine Zahlungen für Glücksspiel-Anbieter durchführen dürfen, wenn diese keine gültige Glücksspiel Lizenz besitzen. Damit die Banken wissen, welche Anbieter sie unterstützen dürfen, können sie die offizielle Whitelist der GGL einsehen. Sollte ein Zahlungsdienstleister dennoch mit einem illegalen Glücksspielanbieter kooperieren, wird eine Zahlungssperre, also ein Payment-Blocking verhängt.
Somit bleibt die Zahlungssperre weiterhin bestehen. Laut dem 3. Senat des OVG des Landes Sachsen-Anhalts basiere die Entscheidung auf § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Glücksspielstaatsvertrags, in dem festgelegt sei, Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel zu unterbinden. Die GGL erklärte auf der Jahrespressekonferenz des Deutschen Sportwetten-Verbandes sogar, dass Zahlungssperren noch konsequenter umgesetzt werden müssen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt bestätigt, dass Zahlungssperren zulässig sind und künftig auch die GGL das Recht habe, diese durchzusetzen.
Die GGL zeigt sich zufrieden mit dem Beschluss des OVG Sachsen-Anhalts.
„Die Maßnahmen der GGL zeigen Wirkung und wir stellen eine zunehmende Zurückdrängung bestehender unerlaubter Online-Glücksspielangebote fest. Damit geht eine Kanalisierung zu legalen Angeboten einher. Verbraucher sollten sichergehen, dass sie ausschließlich legale Online-Glücksspiel-Angebote nutzen, da hier die strengen gesetzlichen Spielerschutzmaßnahmen durch die GGL beaufsichtigt werden.“
Rechtlicher Hinweis: Voraussetzung für die Nutzung unserer Website ist die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die Beachtung der für den jeweiligen Nutzer geltenden Glücksspielgesetze. Darüber hinaus sind die AGB der Wettanbieter zu beachten. Teilnahme an Glücksspiel ab 18 Jahren – Glücksspiel kann süchtig machen – Hilfe finden Sie auf www.bzga.de – 18+ | Erlaubt | AGB gelten
Finanzielle Differenzgeschäfte (sog. contracts for difference oder auch CFDs) sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. Der überwiegende Anteil der Privatkundenkonten verliert Geld beim CFD-Handel. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFD funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.
Diese Website verwendet Cloudflare und orientiert sich an den Richtlinien der Google Safe Browsing Initiative sowie Googles Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre.