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Entkriminalisierung des illegalen Glücksspiels – bald nur noch Ordnungswidrigkeit?

Datum: 09.01.2024
Inhaltlich geprüft durch: Jonny Ketterl
Wesentliche Punkte
  • Bundesjustizminister Marco Buschmann möchte die Paragraphen 284, 285 und 287 des StgB abschaffen und die darin genannten Verstöße künftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
  • Der Drogen- und Suchtbeauftragte Burkhard Blienert sowie die Polizei äußern starke Bedenken gegenüber dem Vorhaben.
  • Der Spieler- und Jugendschutz sei durch diese Maßnahme nicht mehr gewährleistet und für die Bekämpfung des Schwarzmarktes würde die neue Ahndung ein schwerer Rückschlag darstellen.

Es geht wieder mal heiß her. Die Politiker scheinen zu keiner klaren Übereinstimmung zu kommen, wie man mit illegalem Glücksspiel in Deutschland verfahren sollte. Der aktuelle Streit entfachte kürzlich zwischen dem Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung Burkhard Blienert und dem Bundesjustizminister Marco Buschmann. Letzterer hat Pläne offengelegt, das illegale Glücksspiel zu entkriminalisieren und nicht weiter als Straftat zu handeln, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit. Für Blienert ein Ding der Unmöglichkeit.

Buschmann fordert: Bye bye Paragraphen

Buschmann von der FDP hat es sich zum Ziel gemacht, das Strafrecht zu modernisieren und damit einhergehend das Justizsystem zu entlasten. Daher schlägt der Politiker vor, drei Paragraphen des Strafgesetzbuches zu streichen, die das Glücksspiel betreffen. Konkret handelt es sich um die Paragraphen 284, 285 und 287. Diese drehen sich um die unerlaubte Veranstaltung von Glücksspielen, die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel und die unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung.

Momentan kann die Teilnahme an illegalem Glücksspiel mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze geahndet werden. Buschmann vertritt nun jedoch die Meinung, dass die Einführung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) 2021 ausreiche, um das illegale Glücksspiel in Deutschland zu bekämpfen und einzudämmen. Laut der GGL läuft die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels sehr gut. Nur noch 4 % des Marktumsatzes stamme vom Schwarzmarkt. Eine Studie der Uni Bremen hingegen legt ganz andere Zahlen vor. Diese kamen zu der Ansicht, dass die Kanalisierungsrate bei gerade einmal 50,7 % liegt und satte 75 % der Gewinne auf dem Schwarzmarkt gewonnen werden.

Richtet sich Buschmann nun nach den Zahlen der GGL, ist sein Vorschlag verständlich. Betrachtet man die Gegenstudie, sind die Zahlen jedoch alarmierend. Der Politiker spricht sich ganz klar dafür aus, dass es völlig ausreiche, Verstöße künftig als Ordnungswidrigkeit gemäß § 28a des GlüStV der Länder zu ahnden. Sollte zusätzlich eine Straftat vorliegen, wie beispielsweise die Manipulation von Glücksspielen, Betrug oder Steuerhinterziehung, würde diese allerdings weiterhin gemäß des StGB strafbar sein.

Heftiger Gegenwind kommt von der Polizei und dem Drogenbeauftragten

Burkhard Blienert hält hingegen nicht viel von den Plänen des Bundesjustizministers. Zwar würde er dem Vorschlag zustimmen, dass die Teilnahme an illegalem Glücksspiel entkriminalisiert werden könne, es als eine Ordnungswidrigkeit abzustempeln, sei aber entscheidend zu wenig. Für Blienert steht wie so oft der Spieler- und Jugendschutz an erster Stelle. Diesen sieht er als nicht mehr gewährleistet, wenn das illegale Glücksspiel auf dem Schwarzmarkt, bei dem es weder Einsatzlimits noch genug Jugendschutzmaßnahmen gibt, nicht mehr straftrechtlich verfolgt wird.

Auch die Polizei sieht die Abschaffung der drei Paragraphen als problematisch an und bezeichnet das Vorhaben Buschmanns sogar als realitätsfern.

„Bei diesem sensiblen Thema darf der Bundesjustizminister keinen Alleingang wagen. Die Bundesregierung darf dieses Vorhaben nicht einfach durchwinken.”

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