
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) nahm den LOTTO-Talk am 22.2.2024 in Berlin zum Anlass, ihre Meinung hinsichtlich der angestrebten Entkriminalisierung des illegalen Glücksspiels kundzutun. Dabei bezieht die GGL ganz klar Stellung: Anstatt die Glücksspiel-Paragraphen zu streichen, sollten sie vielmehr noch verschärft werden.
Vor einigen Wochen haben wir davon berichtet, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann einige Paragraphen des Strafgesetzbuches streichen lassen möchte. Konkret handelt es sich um §284, §285 und §287 StgB, in denen die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel und die unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung thematisiert werden. Statt Haft oder einer Geldstrafte fordert Buschmann, solche Vergehen künftig als Ordnungswidrigkeit abzutun.
Kritik gab es bereits vom Drogen- und Suchtbeauftragten Burkhard Blienert. Auch die Polizei sowie der deutsche Richterbund haben sich kritisch gegenüber der Abschaffung der Paragraphen geäußert und bezeichneten das Vorhaben sogar als realitätsfern.
Nun mischt sich auch die GGL ein und kritisiert den Entwurf zur neuen Strafrechtsreform stark. Für die Behörde steht fest, dass das illegale Glücksspiel nicht entkriminalisiert werden muss, sondern dass die Paragraphen vielmehr dementsprechend geändert werden müssen, dass auch illegales Glücksspiel im Ausland geahndet werden darf. Nur wenn die Paragraphen präzisiert werden, kann das deutsche Strafgesetzt künftig auf ausländische Glücksspielanbieter angewendet werden.
GGL-Vorstand Ronald Benter äußerte sich folgendermaßen:
„Das wir in kurzer Zeit eine so schlagkräftige Mannschaft aufgebaut haben, ist schon bemerkenswert. Die MitarbeiterInnen haben sich in kürzester Zeit sehr viel Knowhow angeeignet und verfolgen die Ziele der GGL mit echter Leidenschaft. Das wird uns auch von verschiedenen Seiten gespiegelt. Wir wünschen uns ein Überdenken der geplanten Reform durch das Bundesjustizministerium und fordern vielmehr die Ausweitung des Paragraphen auf illegale Glücksspielanbieter mit Sitz im Ausland. Die Möglichkeit der Strafverfolgung im Ausland wird einen abschreckenden Effekt auf illegale Anbieter im Ausland entfalten.“
Die GGL führt weiter aus, dass die Abmilderung bzw. Abschaffung der drei genannten Paragraphen dazu führen könnte, dass Geldwäsche begünstigt wird, was ganz klar dem Anliegen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 widerspricht. Benter geht sogar so weit und führt aus, dass es durch die Abschaffung der Paragraphen zu einer Regelungslücke kommen kann und erhebliche Teile des Geldwäschen entkriminalisiert werden.
Für Benter und die GGL steht fest, dass das illegale Glücksspiel nur dann weiterhin bekämpft werden kann, wenn die Anbieter strafrechtlich verfolgt werden können. Andernfalls wird es schwierig, den sowieso schon in der Kritik stehenden deutschen Glücksspielmarkt zu etablieren. Daher ist es nicht nur von enormer Wichtigkeit, dass die Paragraphen im Strafrecht verankert bleiben, sondern vielmehr noch ausgeweitet werden.
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