
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat eine klare Warnung ausgesprochen: Wetten auf Ereignisse außerhalb des Sports, auch Gesellschaftswetten genannt, verstoßen gegen deutsches Glücksspielrecht. Dabei kann es sich um politische Wahlen, Gerichtsurteile, Naturereignisse oder sonstige gesellschaftliche Entwicklungen handeln.
In den vergangenen Monaten seien solche Angebote vermehrt in Medien und sozialen Netzwerken aufgetaucht, so die GGL. Derartige Wetten seien laut Behörde besonders manipulationsanfällig und nicht mit den gesetzlichen Anforderungen vereinbar.
Laut Glücksspielstaatsvertrag 2021 (§ 3 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 4 Abs. 5) sind nur solche Wetten erlaubt, deren Ausgang klar definiert, objektiv nachvollziehbar und überprüfbar ist, also typischerweise Sportwetten mit festen Regeln.
Gesellschaftswetten hingegen beruhen oft auf unsicheren, schwer messbaren oder subjektiv beeinflussbaren Ereignissen. Genau darin liegt laut GGL das Risiko: Manipulation und Irreführung sind bei solchen Formaten kaum kontrollierbar. Deshalb sind sie nicht genehmigungsfähig und werden als illegales Glücksspiel eingestuft.
Die GGL stellt unmissverständlich klar, dass nicht nur Betreiber solcher Plattformen zur Rechenschaft gezogen werden können. Auch folgende Gruppen riskieren rechtliche Konsequenzen:
Damit ist das Verbot breit gefasst und betrifft nicht nur den professionellen Glücksspielmarkt, sondern auch Einzelpersonen und Unternehmen im digitalen Umfeld.
Wetten auf politische Entwicklungen, gesellschaftliche Trends oder andere nicht-sportliche Ereignisse sind in Deutschland klar verboten. Der Glücksspielstaatsvertrag lässt nur Wetten zu, die auf Sport basieren und objektiv überprüfbar sind. Alles andere fällt unter illegales Glücksspiel, mit entsprechenden strafrechtlichen Folgen.
Die GGL macht mit ihrer aktuellen Warnung deutlich, dass sie diesen Marktbereich künftig strenger überwachen und gegen Anbieter wie Nutzer konsequent vorgehen wird.







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