
Als Schritt nach vorne dürften Branche und Spieler das neue Spielhallengesetz im Bundesland Sachsen-Anhalt betrachten. Ein wesentlicher Bestandteil des Ganzen ist dabei die sogenannte Öffnungsklausel. Diese sieht vor, dass Spielhallen auch bei einem geringeren Abstand als den eigentlich geforderten 200 Metern von anderen Spielhallen weiter geöffnet bleiben dürfen. Allerdings nur, wenn hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
200 Meter Luftlinie Abstand müssen Spielstätten in Sachsen-Anhalt zwischen einander mindestens vorweisen können. Seit jeher sorgt die Frage für Verunsicherung, welche der Spielstätten bei einer Unterschreitung des Abstandes schließen muss. Durch die sogenannte Öffnungsklausel möglicherweise keine der beiden Spielhallen.
Diese wurde jüngst im neuen Spielhallengesetz in Sachsen-Anhalt verabschiedet und sieht vor, dass der Mindestabstand von 200 Metern Luftlinie unter bestimmten Voraussetzungen aufgeweicht werden kann. Demnach muss die Spielbank, die eine Verlängerung der Erlaubnis beantragt, bereits am 1. Januar 2020 bestanden haben.
Darüber hinaus ist eine Zertifizierung der Spielhalle durch eine akkreditierte Prüforganisation erforderlich. Ebenso müssen Betreiber und die mit der Leitung des Betriebs beauftragte Person einen Sachkundenachweis erbringen und das Personal besonders geschult werden.
Wie der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland mitteilte, bestünde bisher noch Unklarheit rund um die genauen Anforderungen des Sachkundenachweises und des Sozialkonzeptes. Aus diesem Grund werden diese Teile des neuen Gesetzes erst zum 1. Juli 2023 in Sachsen-Anhalt in Kraft treten.
Für Verbundspielhallen gilt in Sachsen-Anhalt künftig, dass deren Zertifizierung für einen Zeitraum von maximal 15 Jahren ausgestellt werden darf. Unabhängig vom Zeitpunkt des Beginns darf die Zertifizierung aber nicht über den 30. Juni 2037 hinaus gehen. Spätestens dann werden die Verbundspielhallen, Stand jetzt, ihre Türen schließen müssen.
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