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GGL greift durch: 50.000 Euro Strafe für Red Rhino

Datum: 18.09.2023
Inhaltlich geprüft durch: Tim Hubacher
Wesentliche Punkte
  • Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist für die Regulierung des legalen Online-Glücksspiels in Deutschland zuständig
  • Die Behörde hat jüngst ein sogenanntes Zwangsgeld gegen das Unternehmen Red Rhino Limited festgesetzt
  • Der Glücksspielanbieter hatte trotz einer Untersagungsverfügung unerlaubte Online-Glücksspiele in Deutschland angeboten
  • Ebenfalls angesetzt wurde ergänzend ein Zwangsgeld gegen einen Zahlungsanbieter der Glücksspielplattform

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) greift hart durch. Gegenüber dem Glücksspielanbieter Red Rhino Limited sprach diese jüngst ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro aus. Grund dafür: Der Glücksspiel-Konzern hatte trotz einer Untersagungsverfügung unerlaubte Glücksspielformen in Deutschland angeboten. Ebenfalls erhoben wurde ein Zwangsgeld auch gegen einen der Partner-Zahlungsdienste der Plattform.

50.000 Euro Strafe: Verbotene Glücksspiel-Formen bei Red Rhino

Die deutschen Glücksspielanbieter müssen auf Basis ihrer Lizenz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zahlreiche regulatorische Vorgaben beachten. Wer dies nicht tut, riskiert Zwangsgelder und sogar den Verlust der Konzession. Ersteres ereilte jüngst den Glücksspielanbieter der Red Rhino Limited.

Die GGL ordnete ein Zwangsgeld gegen den Betreiber aus Malta an, da dieser trotz einer Untersagungsverfügung illegale Glücksspielformen auf dem deutschen Markt anbot. 50.000 Euro wird der Konzern in Deutschland als Strafe zahlen müssen. Ebenfalls betroffen ist ein Zahlungsanbieter, der seine Dienstleistungen dem Casino zur Verfügung gestellt hat.

Spieler konnten auf unerlaubte Domain zurückgreifen

Konkret geht es in den Vorwürfen der GGL um die Umstellung der Internetseiten des Platincasinos. So sei eine Einstellung der verbotenen Glücksspielformen zwar auf der .de-Webseite erfolgt, jedoch nicht auf der .com-Webseite des Unternehmens.

Wie es von Seiten der GGL heißt, wolle man dem Markt so signalisieren, dass man konsequent gegen die unerlaubten Glücksspielformen vorgehe. Die Behörde machte zudem darauf aufmerksam, dass man alle Verwaltungsmaßnahmen ausschöpfen werden, bis den Aufforderungen Folge geleistet wird. Im konkreten Fall bedeutet das: Die GGL könnte beliebig oft wiederholte Zwangsgelder gegen den Betreiber anordnen.

GGL sieht erste Regulierungsmaßnahmen als Erfolg

Die neu gegründete Behörde bewertet die eigene Arbeit als bisher großen Erfolg. So gab GGL-Vorstand Benjamin Schwanke an:

“Wir stellen eine zunehmende Zurückdrängung bestehender unerlaubter Online-Glücksspielangebote fest.“

Ronald Benter, ebenfalls aktiv im GGL-Vorstand, ergänzte, dass mit der Zurückdrängen auch eine Kanalisierung auf die legalen Märkte stattfinden würde. Trotz der Zuversicht der Behörde gibt es auch gewisse Kritik.

Jüngst sorgte die GGL für Aufsehen dadurch, dass eine Studie zu den Steuerzahlungen der Glücksspielanbieter veröffentlicht wurde. Anhand dieser sollte verdeutlicht werden, dass der illegale Markt deutlich zurückgedrängt wurde. Offenbar nicht berücksichtigt wurde dabei jedoch, dass der Großteil der illegalen Anbieter hierzulande gar keine Steuern zahlt.

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