
In den vergangenen Monaten rollte auf die Online Casinos in Deutschland eine wahre Klagewelle zu. Der Grund hierfür war die Einschätzung der Spieler, dass diesen die Erstattung ihrer Verluste zustehen würde. Insgesamt mehr als 1.000 Klagen gingen gegen die Betreiber der Online Casinos in den vergangenen zwei Jahren ein. Der Tenor war dabei immer identisch. Die Spieler bezogen sich darauf, am damals noch illegalen Glücksspiel teilgenommen zu haben und fordern nun ihre Verluste zurück.
Zahlreiche Endurteile ergingen in den vergangenen Monaten bisher in erster Instanz. Einige gaben den Spielern Recht, einige urteilten zugunsten der Online Casinos. Jetzt allerdings hat das erste Berufungsgericht in diesem Fall geurteilt. Das Landgericht Bonn bestätigte dabei das Urteil des Amtsgerichts in Euskirchen, welches die Klage eines Spielers auf Rückzahlung abgewiesen hatte. Für die Online Casinos ist das ein erfreuliches Signal.
Diese Entscheidung dürfte bei einigen Online-Casinoanbietern für ein tiefes Durchatmen gesorgt haben. In den vergangenen Monaten gingen zahlreiche Klagen bei den Gerichten in ganz Deutschland ein, in denen Spieler die Rückerstattung ihrer Verluste aus Online Casinos forderten. Die Spieler berufen sich stets darauf, zur damaligen Zeit am illegalen Glücksspiel teilgenommen zu haben, weshalb der Spielvertrag in ihren Augen für nichtig erklärt werden müsste. In erster Instanz folgten einige Gerichte in Deutschland dieser Argumentation tatsächlich, während andere Gerichte diese jedoch auch schon in erster Instanz ablehnten. Zu jenen ablehnenden Gerichten gehörte auch das Amtsgericht in Euskirchen.
Ein Spieler hatte gegen einen Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta geklagt und die Rückerstattung seiner Verluste gefordert. Das Amtsgericht in Euskirchen schmetterte die Klage ab, weshalb der Spieler vor dem Landgericht in Bonn in Berufung ging – ebenfalls ohne Erfolg. Auch hier urteilten die Richter zugunsten des Glücksspielanbieters und erklärte, der Spieler hätte in seiner Ausgangslage von der geltenden Rechtslage in Deutschland hätte wissen müssen. Zudem würde die Geltendmachung eines Rückforderungsanspruches eines Spielers, der aus eigenem Antrieb heraus Geld im Online-Glücksspiel verloren hat, gegen den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben verstoßen. Als erstes Berufungsgericht überhaupt entschied das Landgericht Bonn damit für den Anbieter und gegen den Spieler. Es ist davon auszugehen, dass sich weitere Berufungsgerichte dieser Entscheidung anschließen werden.
Ein Rückschlag bedeutet das Urteil aus Bonn nicht nur für etwas mehr als 1.000 Spieler in Deutschland, sondern auch deren Rechtsbeistand. In den vergangenen Monaten hat sich rund um die Verlustrückzahlung ein eigenes Geschäftsmodell entwickelt. Anwälte bieten Spielern die Unterstützung an und fordern hierfür im Erfolgsfall eine Provision. Ob es diese in Zukunft noch geben wird, ist aktuell fraglicher denn je.
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