
In Bremen macht wieder einmal ein neuer Gesetzesentwurf die Runde. In diesem Fall plant das Bundesland offenbar eine grundlegende Anpassung des Bremischen Spielhallengesetzes. Die Anpassung soll dabei möglichst zeitnah erfolgen und wird einige der bestehenden Regeln deutlich verschärfen.
Künftig müssen die Spielhallen in Bremen zum Beispiel einen größeren Mindestabstand zu anderen Spielbetrieben einhalten. Darüber hinaus wird es zukünftig untersagt sein, Speisen oder Getränke an die Spieler auszugeben. Auch das Mindestalter für den Besuch einer Spielhalle wird angehoben.
Die deutsche Politik hat die Regeln für das stationäre Glücksspiel in der Bundesrepublik in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. In vielen Bundesländern wurde zum Beispiel ein Rauchverbot in den Spielhallen eingeführt, welches die Branche bis heute empfindlich trifft. Darüber hinaus wurden die Öffnungszeiten vielerorts angepasst, die Vergabe von Konzessionen deutlich eingeschränkt, die Mehrfachkonzessionen abgeschafft oder der Mindestabstand zu anderen Spielbetrieben eingeführt. Nicht zu vergessen: Die Beschränkungen des Spiels an sich. Immer mehr Pausen müssen die Spieler an den Automaten überbrücken, zudem wurde auch das Tempo der Aufbuchungen auf den Automaten deutlich verringert. Den
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haben diese Entscheidungen natürlich in die Karten gespielt.
Wie der Nordwestdeutsche Automatenverband mitteilte, plant das Bundesland Bremen eine kurzfristige und tiefgreifende Änderung des Spielhallengesetzes. Aktuell bestehende Regeln werden dadurch in vielen Bereichen spürbar verschärft. Mit der Folge, dass sich sowohl die Unternehmen als auch die Spieler erst einmal neu orientieren werden müssen. Die wichtigsten neuen Anpassungen sind hier aufgelistet:
Der Kritik des Automatenverbandes, der Branche und der Spieler dürfte sich die Politik mit diesen Verschärfungen wieder einmal sicher sein. Besonders krude erscheint die Vorgabe, dass Spielhallen keine Getränke mehr an die Spieler ausschenken dürfen. Das allein scheint noch tragbar. Fragwürdiger wird es jedoch, beim Verbot auch eigene Getränke in der Spielhalle verzehren zu dürfen. Lange Aufenthalte werden so faktisch fast unmöglich gemacht. Immerhin möchte kein Spieler künftig in den Bremer Spielhallen verdursten.
Wie der Nordwestdeutsche Automatenverband mitteilte, sollten aber noch weitere Anpassungen folgen. So ist offenbar erst einmal eine Weitergeltung der bis zum 30. Juni 2022 befristeten Erlaubnisse zur Entscheidung über Neuanträge geplant. Zusätzlich sollen diese Erlaubnisse befristet für zwei Jahre künftig auch ohne Einhaltung des Mindestabstands zu Schulen, Spielhallen oder Wettbüros vergeben werden. Dass dies die Branche erst einmal besänftigt, darf jedoch bezweifelt werden.
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