
Maltas Gesetzgebung hat vor kurzer Zeit das sogenannte Bill No. 55 verabschiedet. Hierzulande ist das neue Gesetz besser bekannt als Malta-Gesetz. Dieses dient den Online Casinos des Landes als Schutzschirm gegen Forderungen von anderen Nationen, ist jedoch gerade auf EU-Ebene nicht unumstritten. Genau weil das so ist, hat sich nun auch die GGL in einer Stellungnahme zu dem neuen Gesetz geäußert.
In den vergangenen Tagen haben die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Deutschland offenbar viele Anfragen zum Bill No. 55 (Malta-Gesetz) erreicht. So jedenfalls schreibt es die Behörde auf ihrer Webseite. Anlass genug, um sich in einer Stellungnahme zu den Entwicklungen zu äußern. Dabei kommt die Behörde zu einer klaren Einschätzung und teilt mit:
“Wir vertreten die Auffassung, dass dieses Gesetz mit europäischen Vorgaben zur Anerkennung von Entscheidungen (Verordnung (EU) 1215/2012) nicht vereinbar sein dürfte.“
Gleichzeitig gab die Behörde bekannt, dass die abschließende Bewertung nicht in den Händen der GGL liegen würde. Man sei jedoch mit den zuständigen Stellen im Austausch und hätte die Länder bereits über die Einschätzung informiert. Einen weiteren Anlass, tätig zu werden, sieht die Behörde deshalb aktuell nicht.
Der Hintergrund des Gesetzes auf Malta liegt kurioserweise auch in Deutschland. Hier hat sich eine ganze Industrie darauf spezialisiert, Verluste von Spielern aus vergangenen Jahren zurückzufordern. Die Anwälte und ihre Mandaten beziehen sich darauf, dass das Online-Glücksspiel in früheren Jahren illegal war und demnach kein Spielvertrag zustandekommen sei. Tatsächlich urteilten einige Gerichte in Deutschland in Verhandlungen zugunsten der Spieler.
Malta hat das Bill No. 55 als direkte Folge dieser Entwicklung verabschiedet. Das Land möchte so verhindern, dass Unternehmen mit einer gültigen Lizenz zum Opfer von Forderungen aus dem Ausland werden können. Maltesische Gerichte können die Forderungen ausländischer Gerichte demnach künftig ablehnen. Verklagt werden können die Unternehmen ausschließlich vor den maltesischen Gerichten.
Während die GGL das Urteil aus Malta als nicht vereinbar mit den europäischen Vorgaben bewertet, kommen andere Experten zu anderen Einschätzungen. So sind viele Beobachter der Meinung, das Vorgehen Maltas sei rechtlich nicht zu beanstanden und das Land wolle sich und seine Entscheidungen lediglich vor Dritten schützen.
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